Deutsche gesetzliche Unfallversicherung - Verordnung 3

Hierbei handelt es sich um eine Verordnung, welche vorgibt, dass alle Unternehmen verpflichtet sind, durch regelmäßige Prüfungen, die Sicherheit elektrischer Anlagen zu gewährleisten.

Wer keine gültige Prüfplakette vorweisen kann, muss mit schwerwiegenden Konsequenzen rechnen:

  • Bei einem Unfall mit einem Gerät, welches nicht ordnungsgemäß geprüft wurde, haftet der Inhaber des Gerätes.

  • Im Falle eines Brandes haftet die Versicherung nur, wenn alle Elektrogeräte entsprechend der Verordnung geprüft sind.

  • Neben einem Bußgeld kann auch eine Anzeige wegen Missachtung von Vorschriften erhoben werden.

Wir übernehmen die Prüfung für Sie!

Damit Sie diesen Fehler nicht begehen und keine Prüfplakette nachweisen können, prüfen wir Ihre elektrischen Anlagen und stellen die zugehörigen Prüfplaketten aus.

Wir untersuchen, ob Ihre Elektrogeräte ordnungsgemäß funktionieren und ob die Elektroinstallation (die Verkabelung beispielsweise) der Norm entspricht. Falls Fehler bei der Elektroinstallation vorliegen, beheben wir diese gerne umgehend für Sie